Telematikinfrastruktur erklärt

Das digitale Netz des Gesundheitswesens verstehen

Die Telematikinfrastruktur verbindet die Einrichtungen der Versorgung mit den Krankenkassen. Diese Einführung erklärt Aufbau und Verantwortung des Netzes und zeigt, wohin sich die TI in den kommenden Jahren entwickelt.

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Ein geschütztes Netz für das Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist die digitale Plattform des deutschen Gesundheitswesens. Über sie tauschen die Einrichtungen der Versorgung medizinische Informationen sicher miteinander aus, und auch die Krankenkassen sind daran angebunden.

Der Begriff verbindet die Wörter Telekommunikation und Informatik. Gemeint ist ein abgeschlossenes Netz, dessen Zugang streng geregelt ist und in dem medizinische Daten verschlüsselt übertragen werden.

Hinter der TI steht ein einfacher Gedanke. Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt und sollen dennoch dort verfügbar sein, wo sie für eine gute Behandlung gebraucht werden. Die TI verbindet beide Ansprüche, indem sie geprüfte Technik mit verbindlichen Standards kombiniert.

Für Patientinnen und Patienten wird die TI vor allem über Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte sichtbar. Die Infrastruktur selbst arbeitet im Hintergrund und sorgt dafür, dass jede Information den vorgesehenen Empfänger erreicht.

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Wer die TI gestaltet und verantwortet

Die rechtliche Grundlage der TI findet sich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Das Gesetz überträgt Aufbau und Weiterentwicklung der gematik GmbH, die sich selbst als nationale Agentur für digitale Medizin versteht.

Die Mehrheit der Anteile an der gematik hält der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit. Die übrigen Anteile verteilen sich auf die Spitzenorganisationen der gemeinsamen Selbstverwaltung. Auf diese Weise bringen Kostenträger und Leistungserbringer ihre Sichtweisen gemeinsam ein.

Die gematik erarbeitet Spezifikationen und legt Sicherheitsanforderungen fest. Bevor eine Komponente oder ein Dienst in der TI betrieben werden darf, muss die gematik ihn zulassen. In Fragen der IT-Sicherheit stimmt sie sich mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ab, beim Datenschutz mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Entwickelt und betrieben werden die meisten Produkte von Unternehmen der Gesundheits-IT. Dieses Zusammenspiel aus staatlicher Steuerung und Wettbewerb prägt die TI seit ihren Anfängen.

Zur Website der gematik

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Wer an die TI angeschlossen ist

Die TI ist über viele Jahre gewachsen. Mit jeder neuen Anwendung kamen weitere Berufsgruppen hinzu, und heute reicht das Netz weit über die Arztpraxis hinaus.

Ärztliche und zahnärztliche Praxen

Sie gehörten zu den ersten angebundenen Einrichtungen und nutzen die TI täglich, zum Beispiel für den Abgleich der Versichertendaten.

Psychotherapeutische Praxen

Sie arbeiten mit denselben Grundanwendungen und sind ebenfalls verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen.

Apotheken

Mit dem E-Rezept ist die TI für Apotheken zum zentralen Arbeitsmittel geworden.

Krankenhäuser

Kliniken sind über ihre Krankenhausinformationssysteme angebunden und tauschen darüber Befunde und Arztbriefe aus.

Pflegeeinrichtungen

Seit dem 1. Juli 2025 sind ambulante und stationäre Einrichtungen zur Anbindung verpflichtet. Viele befinden sich noch mitten in der Umsetzung.

Weitere Gesundheitsberufe

Therapeutische Praxen und Hebammen finden schrittweise ihren Weg in die TI und werden dabei finanziell unterstützt.

Krankenkassen

Die Kassen geben die elektronischen Gesundheitskarten aus und stellen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte bereit.

Für viele Einrichtungen werden die Kosten für Anbindung und Betrieb über eine monatliche TI-Pauschale erstattet. Ihre Höhe richtet sich nach der Art der Einrichtung und nach den Anwendungen, die tatsächlich genutzt werden.

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Wie der Zugang zur TI funktioniert

Wer die TI nutzt, muss eindeutig erkennbar sein. Deshalb beruht der Zugang auf elektronischen Identitäten, die heute überwiegend auf Chipkarten gespeichert sind. Zugelassene Geräte verbinden diese Identitäten mit der Software der Einrichtung und stellen die gesicherte Verbindung in das Netz her.

  1. Karte
  2. Kartenterminal
  3. Primärsystem
  4. Konnektor oder TI-Gateway
  5. Dienste der TI
Elektronische GesundheitskarteeGK
Die Karte der Versicherten. Sie weist den Versicherungsschutz nach und öffnet den Zugang zu Anwendungen wie dem E-Rezept.
Elektronischer HeilberufsausweiseHBA
Der persönliche Ausweis für Angehörige der Gesundheitsberufe. Mit ihm werden Dokumente qualifiziert elektronisch signiert, was rechtlich einer eigenhändigen Unterschrift entspricht.
InstitutionskarteSMC-B
Sie weist eine Einrichtung als Ganzes aus. Für Gesundheitsberufe ohne eigene Kammer übernimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister die Ausgabe.
E-Health-KartenterminalGerät
Ein zugelassenes Lesegerät, das die Karten sicher ausliest und mit dem Netz der Einrichtung verbunden ist.
KonnektorGerät
Das Bindeglied zwischen Einrichtung und TI. Gemeinsam mit einem Zugangsdienst baut er die verschlüsselte Verbindung auf und prüft die beteiligten Karten.
TI-GatewayDienst
Die Alternative zum eigenen Konnektor. Die Einrichtung nutzt dabei einen leistungsstarken Konnektor im Rechenzentrum eines zugelassenen Anbieters.
PrimärsystemSoftware
Die Software, mit der eine Einrichtung täglich arbeitet, etwa ein Praxisverwaltungssystem oder eine Pflegedokumentation. Sie macht die Dienste der TI im Alltag nutzbar.

Für die Beschäftigten soll von dieser Technik möglichst wenig zu spüren sein. Im Idealfall erledigen sie alle Vorgänge direkt in ihrer gewohnten Software, während die Prüfung von Karten und Zertifikaten unbemerkt im Hintergrund abläuft.

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Die zentralen Anwendungen

Erst die Anwendungen machen den Nutzen der TI im Alltag spürbar. Einige davon sind gesetzlich verpflichtend, andere ergänzen die Versorgung auf freiwilliger Basis.

VSDM

Versichertenstammdatenmanagement

Beim Einlesen der Gesundheitskarte gleicht die Einrichtung die Versichertendaten online mit der Krankenkasse ab. Das VSDM war die erste Pflichtanwendung der TI.

eRezept

E-Rezept

Verordnungen entstehen digital und werden mit dem Heilberufsausweis signiert. Seit 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel der Standard.

eAU

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Praxen übermitteln Krankmeldungen direkt an die Krankenkassen. Seit 2023 rufen Arbeitgeber die Daten dort elektronisch ab.

ePA

Elektronische Patientenakte

Seit 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine Akte, sofern sie nicht widersprechen. Seit Oktober 2025 sind Einrichtungen verpflichtet, wichtige Befunde und Arztbriefe darin abzulegen.

KIM

Kommunikation im Medizinwesen

Der sichere E-Mail-Dienst der TI. Arztbriefe und Befunde gelangen damit verschlüsselt und nachweisbar zum richtigen Empfänger.

TI-M

TI-Messenger

Der Messenger ermöglicht schnelle Abstimmungen zwischen Einrichtungen in Echtzeit. Er basiert auf dem offenen Matrix-Protokoll und soll künftig auch Versicherte erreichen.

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Sicherheit und Datenschutz

Sicherheit ist das tragende Prinzip der TI. Alle Komponenten durchlaufen ein Zulassungsverfahren, bevor sie eingesetzt werden dürfen, und medizinische Inhalte werden verschlüsselt übertragen.

Jede Person und jede Einrichtung meldet sich mit einer geprüften Identität an. Dadurch lässt sich jederzeit nachvollziehen, wer auf welche Daten zugegriffen hat.

Versicherte behalten die Hoheit über ihre Daten. Sie können der elektronischen Patientenakte widersprechen oder einzelnen Einrichtungen den Zugriff entziehen. In der App ihrer Krankenkasse sehen sie außerdem, wer ihre Akte geöffnet hat.

Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass Sicherheit eine dauerhafte Aufgabe bleibt. Störungen einzelner Dienste und veraltete Komponenten haben die Diskussion über eine stabilere Architektur in den vergangenen Jahren deutlich beschleunigt.

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Die TI im Umbau

Die TI erlebt derzeit den größten Umbau seit ihrer Einführung. Unter dem Stichwort TI 2.0 entsteht eine Architektur nach dem Zero-Trust-Prinzip, bei der jeder einzelne Zugriff geprüft wird. Der Ort, von dem aus jemand zugreift, verliert damit an Bedeutung.

Für Einrichtungen bedeutet das vor allem den Abschied vom Konnektor vor Ort. Nach einem Beschluss der gematik-Gesellschafter dürfen die bisherigen Einbox-Konnektoren höchstens bis Ende 2030 genutzt werden. Das TI-Gateway gilt als erster Schritt auf diesem Weg. Langfristig sollen die Dienste direkt über einzeln abgesicherte Verbindungen erreichbar sein.

Im Juni 2026 haben die Gesellschafter außerdem einen Transformationsplan beschlossen, der zentrale Dienste auf einer gemeinsamen Plattform bündeln soll. Branchenverbände sehen darin eine starke Zentralisierung und begleiten die Pläne kritisch. Für Einrichtungen und Hersteller lohnt es sich deshalb, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.

Wichtige Meilensteine

  1. Juli 2025 Pflegeeinrichtungen sind zur Anbindung an die TI verpflichtet.
  2. Oktober 2025 Leistungserbringer müssen die elektronische Patientenakte nutzen.
  3. September 2026 VSDM 2.0 startet als erste Anwendung auf der Zero-Trust-Architektur in den Pilotbetrieb.
  4. September 2028 geplantEin neues E-Rezept-System soll auf der zentralen Plattform starten.
  5. Ende 2029 geplantDie elektronische Patientenakte soll auf die neue Plattform umziehen.
  6. Anfang 2030 geplantEin einheitlicher Kommunikationsdienst soll KIM und TI-Messenger ablösen.
  7. Ende 2030 geplantDie Nutzung der bisherigen Einbox-Konnektoren endet spätestens.

Stand Oktober 2026. Künftige Termine beruhen auf aktuellen Planungen der gematik und können sich noch ändern.

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Was das für Ihre Organisation bedeutet

Die TI ist längst ein fester Bestandteil der Versorgung, und ihre Bedeutung wächst mit jeder neuen Anwendung. Gleichzeitig ändern sich Technik und Vorgaben in kurzen Abständen.

Wer frühzeitig plant, kann Pflichten gelassen erfüllen und die Chancen der vernetzten Versorgung gezielt nutzen. Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Ausgangslage einzuordnen und den passenden Weg in die TI zu finden.

Dieser Überblick dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Vorgaben veröffentlichen die gematik und die zuständigen Verbände.